Das gerichtliche Verfahren, das mit einer Klage oder Anklage beginnt und mit einem Urteil abschliesst, wird in der Prozessrechtslehre als Erkenntnisverfahren bezeichnet. Zugleich stellt dieses Wort aber auch die entscheidende theoretische Perspektive des Buches klar: Es geht immer und unhintergehbar um die erkenntnistheoretischen Bedingungen und Voraussetzungen richterlicher Urteilsbildung. Die Wahrheit und das Recht werden vom Richter nicht gefunden; sie werden in komplexen kognitiven Prozessen konstruiert. Indem er die philosophische Diskussion uber Koharenz aufgreift und in seine Methodenlehre integriert, gewinnt der Autor einen tragfahigen Ansatz, aus dem sich Antworten auf die Frage nach der richtigen Entscheidung ableiten lassen.