Ist in der Rechtswissenschaft eine strengen wissenschaftlichen Maßstäben genügende Theoriebildung möglich, und, falls ja, wie kann sie aussehen? Diese Frage beantwortet Jan C. Schuhr in der vorliegenden Untersuchung. Dabei geht es nicht um akademische Stellungnahmen zu Einzelfragen, die man in der Rechtswissenschaft oft "Theorie" nennt, sondern um strukturierte, widerspruchsfreie Betrachtungen komplexer Sachverhalte: Es geht um Theorien, wie sie die philosophische Wissenschaftstheorie behandelt - indes mit normativem Inhalt.
Welchen Gegenstand hat die Rechtswissenschaft? Die Untersuchung beginnt damit, die gängige Antwort "das Recht" als ungenügend zu erweisen und eine wesentlich präzisere zu geben. Dies führt zu einer Analyse der Methode rechtlicher Theoriebildung sowie der Anwendung rechtlicher Theorien. Dabei ergibt sich insbesondere, daß rechtliche Theorien zwar regelmäßig an geltendes Recht anknüpfen, aber sowohl der Gesetzgebung als auch der Rechtsanwendung logisch (und sinnvollerweise auch praktisch) voranzugehen statt ihnen nachzufolgen haben.
Das Kernstück der Untersuchung bilden die Darstellung der formalen Struktur rechtlicher Theorien und die Klassifikation ihrer Sätze. Dabei ist das Konzept der Modellbildung zentral. Die Entwicklung eines Modellbegriffs für die Rechtswissenschaft und die Analyse, wie in Theorien auf Modelle Bezug genommen wird, führt schließlich zu einer differenzierenden Antwort auf die Ausgangsfrage. Strenge Theoriebildung und exakte Aussagen sind auch in der Rechtswissenschaft möglich. Zugleich wird gezeigt, welcher Teil der Rechtsanwendung prinzipiell nicht exakt erfolgen kann. Schuhr schließt seine Untersuchung mit einer Erörterung materieller Eigenschaften rechtlicher Theorien, insbesondere von Qualitätskriterien.
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 2006, dem Förderpreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung 2006 sowie dem Staedtler-Promotionspreis 2005.